Kinderwunsch

Unterstützung auf dem Weg zum Wunschkind

Bis zu 80 % Kostenübernahme für künstliche Befruchtung

Der Traum vieler Paare ist es, eine eigene Familie zu gründen. Leider erfüllt sich der Kinderwunsch nicht immer auf natürlichem Weg. In diesem Fall unterstützen wir Sie mit einer erweiterten Kostenerstattung von bis zu 80 % für eine Kinderwunschbehandlung.

Voraussetzungen für eine Erstattung von bis zu 80 % der Kosten

  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
  • Das Paar befindet sich vor dem dritten Behandlungsversuch
  • Der Behandlungsplan wurde vorab bei der BKK Groz-Beckert eingereicht und genehmigt

Wie hoch ist die Kostenerstattung bei einer künstlichen Befruchtung?

Wir übernehmen für Versicherte mit Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zusätzlich zu den gesetzlich geregelten 50 % der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche weitere 25 % der genehmigten Kosten der Maßnahme. Sind während der Behandlung beide Ehe- bzw. Lebenspartner bei der BKK Groz-Beckert versichert, beträgt unser erweiterter Zuschuss sogar 30 % der genehmigten Kosten.

Diesen erweiterten Zuschuss erhalten auch Versicherte, die in einer gleichgeschlechtlichen weiblichen Lebenspartnerschaft leben und krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können.

Wie kann die Leistung in Anspruch genommen werden?

Zusätzlich zu den bereits von unserer BKK vorab mit dem Behandlungsplan des Arztes oder der Ärztin genehmigten Kosten erhalten Sie eine erweiterte Kostenerstattung, wenn Sie uns folgende Unterlagen einreichen:

  • Die Rechnung über die ärztlichen Leistungen sowie Medikamente
  • Ihr ausgefülltes Antragsformular zur Erstattung der Kosten
    Antrag auf Erstattung (PDF)
  • Noch ein Tipp: Bitte beachten Sie, dass wir Rechnungen für Leistungen aus dem Vorjahr nur dann erstatten können, wenn diese bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns eingehen.

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