BKK.Mein Facharzt
Optimierte Versorgung und schnellere Termine beim Facharzt
Wir möchten, dass Sie im Krankheitsfall so schnell wie möglich eine optimale Behandlung erhalten. Deshalb bieten wir Ihnen als Ergänzung zum Hausarztprogramm „BKK.MeinHausarzt“ das Facharztprogramm „BKK.MeinFacharzt“ an.
Ihre Vorteile im Facharztprogramm
„BKK.MeinFacharzt“ umfasst derzeit die Fachgebiete Kardiologie sowie Gastroenterologie. Mit der Teilnahme erweitern Sie die Möglichkeiten Ihres Hausarztes, Sie zeitnah und ohne Informationsverlust in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachärzten behandeln zu können. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Sie strukturiert und fachübergreifend nach dem aktuellen medizinischen Stand der Wissenschaft behandelt werden.
Bestmögliche Beratung und Behandlung
- Der bürokratische Aufwand wird reduziert, um mehr Zeit für die Behandlung, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, zu schaffen.
- Fachärztliche Befunde werden innerhalb von drei Arbeitstagen an Ihren Hausarzt übermittelt.
- Besondere Qualitätsanforderungen an die Qualifikation der teilnehmenden Ärzte gewährleisten eine hohe Behandlungsqualität.
Schnellere Termine beim Facharzt
- In akuten Krankheitsfällen erhalten Sie noch am selben Tag einen Termin.
- Reguläre Sprechstundentermine werden innerhalb von zwei Wochen vergeben.
- Die Wartezeit bei vereinbarten Terminen beträgt maximal 30 Minuten, sofern keine unvorhersehbaren Umstände oder Notfälle eintreten und dies unmöglich machen.
- Auf Anfrage erhalten Berufstätige das Angebot einer wöchentlichen Morgen- oder Abendsprechstunde oder einer Sprechstunde am Samstag.
Das ist bei der Teilnahme zu beachten
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit:
- verbindlich für mindesten zwölf Monate an der besonderen ambulanten fachärztlichen Versorgung teilzunehmen,
- Fachärzte, mit Ausnahme von Kinder- und Augenärzten sowie Gynäkologen, nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen,
- in Fachgebieten, für die ein Facharztvertrag mit unserer BKK besteht, nur solche Ärzte in Anspruch zu nehmen, die an „BKK.MeinFacharzt“ teilnehmen.
Sie können Ihre Teilnahme an „BKK.MeinFacharzt“ jeweils vor Ablauf der zwölf Monate mit einer Frist von acht Wochen ohne eine Angabe von Gründen kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein weiteres Jahr.
So können Sie an „BKK.MeinFacharzt“ teilnehmen
Wenn Sie in das Versorgungsprogramm „BKK.MeinHausarzt“ eingeschrieben sind, dann können Sie sich sofort in das Facharztprogramm „BKK.MeinFacharzt“ einschreiben. Sie können Ihre Teilnahme entweder bei Ihrem Hausarzt oder bei den teilnehmenden Fachärzten erklären. Ihre Einschreibung gilt automatisch für die Fachgebiete Kardiologie und Gastroenterologie.
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