Arznei- und Verbandmittel
Wir helfen Ihnen!
Zur Behandlung von unzähligen Krankheiten kann Ihr Arzt auf eine unglaubliche Fülle an Medikamenten mit den verschiedensten Wirkstoffen zurückgreifen. Gemeinsam mit den Apotheken meistern sie die Aufgabe, den Überblick über alle Arzneimittel zu behalten.
Wir sorgen mit unseren Kooperationspartnern und anderen Krankenkassen dafür, dass qualitativ hochwertige Medikamente bezahlbar bleiben.
Kostenübernahme
Wir übernehmen für Sie die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist. Ihr Arzt verordnet Ihnen dabei in der Regel den Wirkstoff. In der Apotheke überprüft dann der Apotheker, ob wir für den Wirkstoff Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern haben und wählt das wirtschaftlichste Arzneimittel für Sie aus.
Von den Rabattverträgen profitieren alle Seiten, denn für uns garantieren diese eine kostengünstige Versorgung bei hoher Qualität und Sie sparen in vielen Fällen bei der Zuzahlung, die in Einzelfällen sogar entfallen kann.
Auch für einige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können wir die Kosten übernehmen, wenn diese zum Therapiestandard einer schwerwiegenden Erkrankung gehören. Das gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr und für Erwachsene bei der Behandlung besonders schwerwiegender Erkrankungen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Arzt ein Kassenrezept ausstellt.
Zuzahlung
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sei denn, das Arzneimittel liegt im Preis unter dem Mindestbetrag. Dann beträgt die Zuzahlung selbstverständlich nur so viel, wie das Medikament kostet.
Manche Arzneimittel können durch die Apotheken ohne Zuzahlung abgegeben werden. Dies ist dann der Fall, wenn für den Wirkstoff des Medikaments ein Festbetrag festgelegt wurde und der Abgabepreis den jeweiligen Grenzwert zur Zuzahlungsbefreiung nicht übersteigt.
Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Ob es für die von Ihnen benötigten Medikamente eine zuzahlungsfreie Alternative gibt, erfahren Sie unter Arzneimittel ohne Zuzahlung. Selbstverständlich gibt Ihnen auch der Apotheker oder Arzt Ihres Vertrauens gerne Auskunft zu diesen Alternativen.
Verordnung bestimmter Präparate und Wahlarzneimittel
In der Regel ist es vollkommen ausreichend, wenn der Arzt ausschließlich den Wirkstoff verordnet. Die in der Apotheke durch den Apotheker ausgewählten Arzneimittel müssen in der Darreichungsform sowie im Wirkstoff und der Wirkstärke völlig identisch sein. Dies stellt der Apotheker sicher.
Manchmal kann es allerdings vorkommen, dass ein Austausch in der Apotheke aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Dies kann zum Beispiel bei allergischen Reaktionen gegen die Hilfsstoffe in Medikamenten der Fall sein. Dann kann der Arzt Ihnen ein bestimmtes Medikament verordnen, indem er das Feld "aut idem" auf dem Rezept ankreuzt. Damit weiß der Apotheker dann, dass ein Austausch nicht möglich is
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