Zahnersatz und Zuschuss
Für ein strahlendes Lächeln
Ob und in welchem Umfang eine Versorgung mit Zahnersatz erforderlich ist, stellt der Zahnarzt in einer eingehenden Untersuchung fest. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine ausführliche Patientenberatung. Die Entscheidung, in welchem Umfang Sie eine Behandlung wünschen, treffen Sie selbst.
Erstellung eines kostenfreien Heil- und Kostenplans
Auf Basis der Beratung und Ihren Wünschen erstellt der Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan. Dieser stellt gleichzeitig den Kostenübernahmeantrag für unsere BKK dar.
Einreichung und Ermittlung des Zuschusses
Sobald Sie diesen bei uns einreichen, wird dieser geprüft. An den Kosten Ihres Zahnersatzes beteiligen wir uns mit einem sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Dieser beträgt mindestens 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
Befundorientierter Festzuschuss? Regelversorgung?
Was bedeutet das: Ein Beispiel
- Befund: Der Zahnarzt stellt in seiner Untersuchung fest, dass im Unterkiefer zwei Zähne fehlen. Die Lücke wird von zwei gesunden Zähnen begrenzt.
- Regelversorgung: Bei dem oben genannten Befund ist es aus medizinischer Sicht ausreichend und zweckmäßig eine Brücke zum Ersatz von zwei fehlenden Zähnen anzufertigen. Hierzu ist ein Brückenglied, eine Verblendkrone und eine Vollgusskrone notwendig.
- Festzuschuss: Für die Regelversorgungen wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss Festzuschüsse festgelegt. So ergibt sich nun anhand des Befundes die Regelversorgung. Diese bestimmt dann die Höhe des Festzuschusses.
Vorteile durch Vorsorge
Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich aus zwei Gründen: Erstens bleiben die Zähne gesund, und zweitens ist der von Ihnen zu tragende Eigenanteil geringer, wenn doch einmal Zahnersatz notwendig wird.
Für Versicherte, die sich regelmäßig um die Gesunderhaltung der Zähne bemühen, erhöht sich der Festzuschuss von 60 % auf 70 % der Kosten für die Regelversorgung.. Die Voraussetzung für diesen Zahnersatz-Bonus ist erfüllt, wenn sich ein Versicherter nachweislich in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung mindestens einmal in Jahr (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einmal im Halbjahr) zahnärztlich hat untersuchen lassen.
Bei Nachweis der oben genannten zahnärztlichen Untersuchungen für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 75 % der Kosten für die Regelversorgung.
Ihnen liegt bereits ein Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes vor?
Dann reichen Sie diesen einfach bei uns ein. Wir prüfen die geplante Versorgung und teilen Ihnen den Festzuschuss mit.
Zusätzliche Absicherung
Die private Zusatzvorsorge ExtraPlus der Barmenia hilft Ihnen, Ihr Lächeln ein Leben lang zu erhalten – ohne sich vor hohen Kosten fürchten zu müssen. Hier finden Sie nähere Details zu den kostengünstigen Exklusivangeboten der Barmenia
Härtefallregelungen gegen finanzielle Überforderung
Damit Versicherte durch den von ihnen zu tragenden Eigenanteil nicht unzumutbar belastet werden, hat der Gesetzgeber Regelungen vorgesehen, die eine finanzielle Überforderung verhindern sollen. Gerne informieren wir Sie über diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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