Beitragssätze
Beitragssätze ab 1. Januar 2025
Hier haben wir die Beitragssätze in der Sozialversicherung 2025 für Sie zusammengestellt – so haben Sie alle Daten auf einem Blick.
Zum 1. Januar 2025 passen wir unseren individuellen Zusatzbeitragssatz an. Erfahren Sie mehr über die Gründe.
Beitragssätze ab 1. Januar 2025 | Werte |
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Allgemeiner Beitragssatz Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. | 14,60% |
Ermäßigter Beitragssatz Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. | 14,00% |
Zusatzbeitrag der BKK Groz-Beckert | 2,5% |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,5% |
Pflegeversicherung ohne Kinder | 4,2% |
Pflegeversicherung mit einem Kind oder mehreren Kindern über 25 Jahren | 3,6% |
Pflegeversicherung mit zwei Kindern unter 25 Jahren | 3,35% |
Pflegeversicherung mit drei Kindern unter 25 Jahren | 3,1% |
Pflegeversicherung mit vier Kindern unter 25 Jahren | 2,85% |
Pflegeversicherung mit fünf Kindern unter 25 Jahren | 2,6% |
Beitrag zur Rentenversicherung | 18,60% |
Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) | 2,60% |
Umlagesätze für Arbeitgeber ab 1. Januar 2025 | Werte |
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Umlage (U1) Erstattung: 80 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeitnehmer und Auszubildenden (für Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeitbeschäftigten.) | 2,7% |
Umlage (U2) Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots | 0,44% |
Insolvenzgeldumlage Insolvenzversicherung für Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit | 0,15% |
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