Beitragssätze

Beitragssätze ab 1. Januar 2025

Hier haben wir die Beitragssätze in der Sozialversicherung 2025 für Sie zusammengestellt – so haben Sie alle Daten auf einem Blick.

Zum 1. Januar 2025 passen wir unseren individuellen Zusatzbeitragssatz an. Erfahren Sie mehr über die Gründe.

Infos zur Zusatzbeitragsänderung

Beitragssätze ab 1. Januar 2025 Werte
Allgemeiner Beitragssatz Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit. 14,60%
Ermäßigter Beitragssatz Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. 14,00%
Zusatzbeitrag der BKK Groz-Beckert 2,5%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5%
Pflegeversicherung ohne Kinder 4,2%
Pflegeversicherung mit einem Kind oder mehreren Kindern über 25 Jahren 3,6%
Pflegeversicherung mit zwei Kindern unter 25 Jahren 3,35%
Pflegeversicherung mit drei Kindern unter 25 Jahren 3,1%
Pflegeversicherung mit vier Kindern unter 25 Jahren 2,85%
Pflegeversicherung mit fünf Kindern unter 25 Jahren 2,6%
Beitrag zur Rentenversicherung 18,60%
Beitrag zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) 2,60%
Umlagesätze für Arbeitgeber ab 1. Januar 2025 Werte
Umlage (U1) Erstattung: 80 % des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeitnehmer und Auszubildenden (für Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeitbeschäftigten.) 2,7%
Umlage (U2) Erstattung: 100 % des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots 0,44%
Insolvenzgeldumlage Insolvenzversicherung für Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit 0,15%

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