Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Gut versorgt in der Schwangerschaft und danach

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, werden während einer Schwangerschaft mehrere Vorsorgeuntersuchungen als Leistung unserer BKK angeboten. Diese tragen zu einer größeren Sicherheit von Mutter und Kind bei.

Und das beste daran: Den Großteil dieser Leistungen erhalten Sie zuzahlungsfrei!

Nehmen Sie an dem Programm „Hallo Baby“ teil

Vorsorgeprogramme „Hallo Baby“ und „Hallo Eltern“

Ergänzt um unsere speziellen Vorsorgeprogramme für zur Senkung der Frühgeburtenrate und zur Unterstützung der werdenden Eltern möchten wir Sie und Ihre Familie in diesem besonderen Lebensabschnitt bestmöglich mit Leistungen, Beratung und Hilfe versorgen.

Besondere Gesundheitsvorsorge für Ihren Säugling

Wir unterstützen die besondere Gesundheitsfürsorge für ihren Säugling. Informieren Sie sich über die Vorteile, die Sie als BKK-Mitglied hier haben, und den exklusiven Service von VITA 34.

Kostenübernahme

Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt. Wir bezahlen auch die Pflegekosten zu Hause und stellen gegebenenfalls eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Außerdem tragen wir die Kosten für eine Hebamme, für Medikamente und für Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung.

Mutterschaftsgeld

Auch wenn Sie als Schwangere in den Mutterschutz gehen, erhalten Sie weiterhin Geld. Während der Schutzfrist, die in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung beginnt und 8 Wochen nach der Entbindung endet, bezahlen wir Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis zum Beginn der Schutzfrist bestanden hat oder das Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst ist. Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst, darf aber pro Kalendertag 13,00 Euro nicht übersteigen. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag bis auf das bisherige Nettoarbeitsentgelt auf, solange das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer bereits laufenden Elternzeit ruhend gestellt ist.

Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der Leistungen des Arbeitsamtes.

Antragsformulare

Antragsformulare hält die für Ihren Wohnort zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsverwaltung (Einwohnermeldeamt) bereit. Selbstverständlich können Sie die Antragsformulare auf der Website der L-Bank herunterladen oder bei der L-Bank Familienförderung, Staatsbank für Baden-Württemberg, Schlossplatz 12, 76113 Karlsruhe anfordern.


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