Empfängnisregelung und Verhütung
In allen Lebenssituationen in guten Händen
Bei uns sind Sie in allen Lebenslagen gut versichert. Wir zahlen nicht nur Ihre Empfängnisverhütung bis zum 20. Lebensjahr, sondern versorgen Sie auch im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs. Ebenso gehört die künstliche Befruchtung zum Leistungskatalog der BKK Groz-Beckert.
Empfängnisregelung und Verhütung
Wir übernehmen die Kosten der ärztlichen Beratung, die damit in Zusammenhang stehenden Untersuchungen sowie die Verordnung empfängnisregelnder Mittel. Bei Frauen übernehmen wir bis zum 20. Geburtstag die Kosten für bestimmte Verhütungsmittel (z.B. Pille oder Spirale).
Schwangerschaftsabbruch
Im Zusammenhang mit einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch bezahlen wir die Kosten für die ärztliche Beratung zur Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, über erforderliche ärztliche Untersuchungen sowie für notwendige Medikamente und Eingriffe. Sollte dabei ein stationärer Krankenhausaufenthalt medizinisch notwendig sein, kommen wir auch für diese Kosten auf.
Nicht rechtswidrig bedeutet, dass unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach Meinung des Arztes eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren droht.
Künstliche Befruchtung
Zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie bei der künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zum Leistungskatalog unserer BKK gehören.
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In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über unsere Leistungen.
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