Freiwillige Versicherung

Gut aufgehoben bei der BKK Groz-Beckert

Nicht jeder in Deutschland unterliegt der Versicherungspflicht. Für diese Personen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.

Ansprechpartner

Christian Stuber

Christian Stuber

Mitgliederservice

Grundvoraussetzungen

Grundvoraussetzung ist stets, dass sich die freiwillige Mitgliedschaft an eine vorherige Pflicht- oder Familienversicherung lückenlos anschließt.

Was muss ich tun, um mich freiwillig bei der BKK Groz-Beckert zu versichern?

Es kommt darauf an, ob Sie bereits Mitglied der Groz-Beckert BKK sind oder nicht.

Mitglied BKK Groz-Beckert

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen über Ihre Einkommensverhältnisse und die Versicherung kann nach Erhalt dieses Einkommensfragebogens weitergeführt werden.

Neukunde

Stellen Sie einfach einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung. Allerdings unter Beachtung der Vorversicherungszeit.

Wenn Sie

  • direkt zuvor im europäischen Ausland gesetzlich krankenversichert waren oder
  • Ihr neugeborenes Kind nicht in die Familienversicherung kann, da der Vater oder die Mutter des Kindes nicht gesetzlich krankenversichert sind (Vorversicherungszeit des gesetzlich versicherten Elternteiles muss erfüllt sein)

dann müssen Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert gewesen sein.

Beitragsbemessung

Die beitragspflichtigen Einnahmen der freiwillig Versicherten richten sich grundsätzlich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt - Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und sonstige Einkünfte (Zinsen, Mieteinnahmen, usw.) zu berücksichtigen.

Überschreiten die Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze wird die Beitragshöhe auf den Höchstbeitrag begrenzt. Unterschreiten die Einnahmen eine bestimmte Grenze, so erfolgt die Beitragsberechnung aus der sogenannten Mindeststufe.

Mindestbeitrag

Jahr Beitrags­bemessungs­entgelt Kranken­versicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Kranken­versicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2024 1.178,33 Euro 172,04 Euro 164,97 Euro 8,25 Euro 47,13 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2024 40,06 Euro 37,12 Euro 34,17 Euro 31,23 Euro 27,28 Euro

Höchstbeitrag

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung mit Krankengeld ab der 7. Woche Krankenversicherung ohne Krankengeld Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2024 5.175,00 Euro 755,55 Euro 724,50 Euro 36,23 Euro 207,00 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2024 175,95 Euro 163,01 Euro 150,08 Euro 137,14 Euro 124,20 Euro

Anwartschaft

Jahr Beitrags­bemessungsentgelt Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag Zusatzbeitrag Pflegeversicherung Kinderlose
01.01.2024 353,50 Euro 51,61 Euro 2,47 Euro 14,14 Euro
Jahr Pflegeversicherung ein Kind oder mehrere Kinder über 25 Jahren Pflegeversicherung zwei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung drei Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung vier Kinder unter 25 Jahren Pflegeversicherung fünf Kinder oder mehr unter 25 Jahren
01.01.2024 12,02 Euro 11,14 Euro 10,25 Euro 9,37 Euro 8,48 Euro

Umfassende Betreuung ist mehr als nur Medizin.
Es geht auch darum, da zu sein.

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