Fahr- und Transportkosten
Damit Sie immer bestens versorgt sind
Wir zahlen Fahr- und Transportkosten bei stationären und teilstationären Leistungen (z.B. Krankenhausbehandlung) sowie bei ambulanten Operationen, wenn dadurch ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird.
Bei uns erfahren Sie mehr über Zuzahlung, Eigenanteil und Sonderregelungen für die Kostenübernahme.
Kostenübernahme für Rettungsfahrten
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kosten für Rettungsfahrten oder für die Flugrettung zum Krankenhaus.
Höhe der Zuzahlung
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt.
Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung. In bestimmten Fällen können daneben auch die Kosten für den erforderlichen Gepäcktransport übernommen werden. Hierüber gibt Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner gerne Auskunft.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung gelten als genehmigt, wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ sind oder in den Pflegegrad 3,4 oder 5 der Pflegeversicherung eingestuft sind. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen.
Ausnahmen und Sonderregelungen für die Kostenübernahme
Ausnahmen gibt es bei zwingend medizinisch erforderlichen Serienbehandlungen, wie z. B. bei Dialyse, onkologischer Strahlen- oder Chemotherapie.
Allerdings fällt auch bei ambulanten Fahrten die oben beschriebene Zuzahlung an.
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