Hilfe im Hilfsmittel-Dschungel

Die am häufigsten gestellten Fragen

Ihr Arzt hat Ihnen ein Hilfsmittel verschrieben – was nun? Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen und stellen Ihnen unseren neuen Service „hello Hilfsmittel“ vor.

Kostenübernahme und Verschreibung

Bei Hilfsmitteln handelt es sich im Allgemeinen um Gegenstände, die Sie bei Krankheit unterstützen und eine erfolgreiche Behandlung sicherstellen sollen, sodass Sie bei gesundheitlichen Einschränkungen schnellstmöglich wieder auf die Beine kommen. Ein notwendiges Hilfsmittel wird vom behandelnden Arzt durch eine Hilfsmittelverordnung verschrieben. Für zugelassene Hilfsmittel übernehmen wir als Betriebskrankenkasse die Kosten in Höhe der Festbeträge oder vereinbarten Vertragspreise abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, die von Ihnen zu tragen ist.

Was sind Festbeträge?

Für bestimmte Hilfsmittel wie Schuheinlagen, Hörhilfen, ableitende Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Sehhilfen gibt es Festbeträge. Dabei handelt es sich um bundesweit geltende Höchstbeträge, diese Beträge dürfen von den Krankenkassen maximal übernommen werden. Anfallende Mehrkosten können von uns deshalb nicht berücksichtigt werden. Die aktuell geltenden Festbeträge finden Sie hier:

Aktuelle Festbeträge ansehen

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?

Ab dem 18. Lebensjahr ist bei Hilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu leisten. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wird die Zuzahlung anhand des Monatsbedarfs berechnet und beträgt 10 Prozent, maximal jedoch 10 Euro pro Monat.

Wo gebe ich meine Hilfsmittel-Verordnung ab?

Geben Sie die Hilfsmittel-Verordnung direkt beim passenden Vertragspartner ab. Wenn eine Genehmigung durch uns notwendig wird, setzt sich der Vertragspartner mit uns in Verbindung und reicht einen Kostenvoranschlag zur Prüfung ein.

Können selbstbeschaffte Hilfsmittel erstattet werden?

Bitte treten Sie bei der Beschaffung eines Hilfsmittels nicht in Vorleistung. Von Ihnen bezahlte Privatrechnungen können von uns nicht erstattet werden. Der Vertragspartner rechnet die Kosten nach erbrachter Leistung direkt mit uns ab.

Wie finde ich den passenden Vertragspartner? Ganz einfach: durch unser neues Service-Angebot „hello Hilfsmittel“

„hello Hilfsmittel“ unterstützt Sie kinderleicht auf dem Weg zum Hilfsmittel und bietet eine digitale Möglichkeit, um sich im Hilfsmittel-Dschungel zurechtzufinden. So kann eine schnellere und unkomplizierte Versorgung mit dem verordneten Hilfsmittel durch regionale Vertragspartner sichergestellt werden.

hello Hilfsmittel

Unser neues Service-Angebot finden Sie auf unserer Homepage. Mit ein paar wenigen Klicks erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Hilfsmittel.

Sortiert nach Produktgruppen können Sie Ihr benötigtes Hilfsmittel auswählen.

Nach der Auswahl werden Ihnen wissenswerte Informationen zum Produkt zur Verfügung gestellt. Neben einem Überblick über mögliche Kosten erhalten Sie weitere Orientierung im Hinblick auf den Ablauf Ihrer Hilfsmittelversorgung. Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl werden Ihnen die Leistungserbringer angezeigt, die Vertragspartner unserer Betriebskrankenkasse sind. So gelangen Sie ganz einfach zu den geeigneten Leistungserbringern in Ihrer Umgebung.

hello Hilfsmittel entdecken

Ihre Ansprechpartnerin

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gerne.
Andrea Staffe

Andrea Staffe

Sonstige Leistungen und Pflegeversicherung

Veröffentlicht am: 07.03.2023 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024

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