Pia Beuter
Arbeitsunfähigkeit, Geldleistungen und besondere Versorgung
Zum Jahresende 2023 laufen die Sonderregelungen anlässlich der Corona-Pandemie aus. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es kleine Änderungen. Die jetzt gültigen Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Anspruch auf Kinderkrankengeld fassen wir im Folgenden übersichtlich zusammen.
Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Auch beim Kinderkrankengeld möchte Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Vereinfachung, um Eltern und Arztpraxen zu entlasten. Aktuell ist die Rede davon, ob für bis zu drei Tage auf ein Attest verzichtet werden kann. Ob und wie dies umgesetzt wird, erfahren Sie immer ganz aktuell auf unserer Homepage.
Anspruchsdauer und -höhe
Für die Betreuung eines kranken Kindes stehen zur Verfügung:
Der Maximalanspruch für ein Elternteil beträgt 35 Arbeitstage, bei Alleinerziehenden sind es 70 Arbeitstage je Kalenderjahr.
Unsere BKK Groz-Beckert zahlt bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Wenn in den vergangenen zwölf Monaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) angefallen sind, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes, jedoch bis maximal 70 Prozent der kalendertäg träge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Sie erhalten ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Betreuung und Versorgung.
Sie stellen den Antrag auf Kinderkrankengeld am besten über unsere Online-Geschäftsstelle oder Service-App und laden dort das ausgefüllte Attest hoch. Alternativ senden Sie uns den voll ausgefüllten Kinderkrankenschein per Post zu.
Nach Erhalt der Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers errechnen wir das Kinderkrankengeld und überweisen dieses auf Ihr angegebenes Konto.
Dann melden Sie sich gerne bei einer unserer Expertinnen:
Veröffentlicht am: 14.12.2023 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024
Für Sie haben wir immer ein offenes Ohr.
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