Irene Knobel
Mitgliederservice
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich den Anspruch auf Familienversicherung zu prüfen. Bitte tragen Sie die aktuellen Daten Ihrer Familienangehörigen ein – auch wenn sich nichts geändert hat. Erforderliche Dokumente wie beispielsweise Schulbescheinigungen, Geburtsurkunden, Einkommensnachweise etc. fügen Sie bitte bei.
Bislang waren Sie es gewohnt, den Bestandspflegebogen jährlich im Herbst zu erhalten – so auch in diesem Jahr. Wir stellen unser Verfahren im kommenden Jahr um. Nach der Umstellung erhalten Sie den Bogen zum Ausfüllen immer ein Jahr nachdem der vorausgegangene Anspruch überprüft wurde. Dies bringt für Sie künftig den Vorteil, dass Sie den Bestandspflegebogen nicht innerhalb kürzester Zeit 2 x ausfüllen müssen. Auch wir profitieren von dieser Methode, denn damit werden die Überprüfungen über das ganze Jahr hinweg verteilt und aus der jährlichen Aktion wird ein kontinuierlicher Arbeitsprozess innerhalb der BKK.
Teilen Sie diese mit uns. Wir freuen uns über Ihr Feedback.
Veröffentlicht am: 01.10.2024 - Zuletzt geändert am: 18.10.2024
Für Sie haben wir immer ein offenes Ohr.
07431 89345 -0
Fax: 07431 89345 -99
info@bkk-gb.de
So finden Sie uns.
Unter dem Malesfelsen 72
72458 Albstadt
Postanschrift: Postfach
10 00 27, 72421 Albstadt