Christian Stuber
Mitgliederservice
Zum 01.10.2024 fand eine Anpassung des BAföG-Bedarfssatzes statt. Dieser dient als Grundlage für die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung – unabhängig davon, wie viel BAföG tatsächlich bezogen wird. Aufgrund der Anhebung des Bedarfssatzes ergeben sich ab dem Wintersemester 2024 neue Beiträge.
Die Meldung über Ihren Versichertenstatus von uns an die Hochschule erfolgt elektronisch – informieren Sie uns deshalb frühzeitig über Ihren Studienbeginn. Über das Studenten-Meldeverfahren kann die Hochschule uns dann den Beginn und das Ende des Studiums oder einen Wechsel der Hochschule rückmelden.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, passen wir die neuen Beträge entsprechend für Sie an. Sie müssen in diesem Fall nicht selbst tätig werden.
Beiträge ab 01.10.2024 | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | |||
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ohne Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag* | ohne Beitragszuschlag | mit Beitragszuschlag** | mit Beitragsabschlag*** | |
Bemessungsgrundlage | 855,00 € | 855,00 € | 855,00 € | 855,00 € | 855,00 € |
Maßgeblicher Beitragssatz | 10,22 % | 0,7 % | 3,4 % | 4,0 % | 3,15 % |
Monatlicher Beitrag | 87,38 € | 5,99 € | 29,07 € | 34,20 € | 26,93 € |
* kassenindividueller Zusatzbeitragssatz der BKK Groz-Beckert ** Beitragszuschlag für Kinderlose nach §55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI *** Beitragsabschlag nach §55 Abs. 3 Satz 4 und 5 SGB XI unter Berücksichtigung von zwei Kindern, für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind reduziert sich der Beitragssatz um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte |
Veröffentlicht am: 01.10.2024 - Zuletzt geändert am: 18.10.2024
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