Neuversorgung mit Gesundheitskarten
Bildbeschaffung mit der BKK App spart Zeit und Geld – bitte helfen Sie mit!
Wie in der vergangenen Ausgabe der „bewusst gesund“ bereits angekündigt, erhalten alle Versicherten in den kommenden Wochen neue Gesundheitskarten von uns. Hierbei können Sie uns helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Bessere Identifikation und Verhinderung von missbräuchlicher Inanspruchnahme
Eine der größten Herausforderungen bei der Versorgung unserer Versicherten mit einer neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) besteht darin, die dafür benötigten Bilder anzufordern und zu verarbeiten.
Alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr erhalten eine Gesundheitskarte mit Bild. Nur, wenn die Anfertigung eines Lichtbilds krankheits- oder behinderungsbedingt nicht möglich ist, gibt es Ausnahmen. Das Lichtbild dient der besseren Identifikation bei allen Leistungserbringern und verhindert im Zweifelsfall zusammen mit der Vorlage des Personalausweises die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen unserer BKK.
Helfen Sie uns dabei, etwa 6.200 Lichtbilder möglichst kostengünstig anzufordern!
Sicher können Sie sich vorstellen, dass die Anforderung einer derart großen Anzahl an persönlichen Bildern gut vorbereitet und organisiert sein will. Nur so ist gewährleistet, dass alle Versicherten am Ende eine elektronische Gesundheitskarte mit dem richtigen Bild erhalten. Die drei Alternativen zur Bereitstellung Ihres Bildes möchten wir Ihnen hier vorstellen.
Ihre Möglichkeiten auf einen Blick
Variante 1
Online mit der BKK Service-App oder über die Online-Geschäftsstelle
Sie erhalten lediglich eine Push-Nachricht und können anschließend ein aktuelles Bild hochladen.
Variante 2
Initiativregistrierung
Wenn Sie zum Start unserer Aktion unsere digitalen Serviceangebote noch nicht nutzen, werden wir Sie anschreiben.
Über einen persönlichen Aktivierungscode können Sie sich mit wenigen Klicks registrieren und Ihr Bild hochladen.
Variante 3
Klassisch mit Rücksendebogen zum Einkleben eines Bilds
Sie können uns Ihr Lichtbild über einen Rückantwortbogen zukommen lassen. Sie erhalten diesen automatisch etwa drei Wochen nach dem unter Alternative 2 beschriebenen Anschreiben.
Variante 1
Umweltbewusst, sicher und kostengünstig mit der BKK Service-App oder über die Online-Geschäftsstelle der BKK.
Wenn Sie uns Ihr Lichtbild über unsere digitalen Serviceangebote zukommen lassen, hat dies viele Vorteile für Sie und uns. Die Umwelt wird geschont, weil wir dann kein separates Schreiben versenden, mit dem wir das Lichtbild bei Ihnen anfordern.
Wir lassen Ihnen lediglich eine Push-Nachricht zukommen, dass wir ein Bild von Ihnen für Ihre neue Gesundheitskarte benötigen. Sobald Sie diese Nachricht erhalten, können Sie mit Ihrem Smartphone ein Porträtfoto vor einem hellen Hintergrund anfertigen oder uns ein aktuelles Bild über Ihren PC oder Laptop hochladen. Im Gegensatz zum Personalausweis ist für die Gesundheitskarte kein biometrisches Bild notwendig. Sobald Sie Ihr Bild über die datengeschützte Verbindung an uns übertragen haben, läuft die Kartenherstellung automatisch im Hintergrund. Ein manuelles Eingreifen ist dabei nur selten notwendig, was uns die Arbeit enorm erleichtert.
Wenn Sie diese Alternative wählen möchten, aber unsere digitalen Serviceangebote noch nicht nutzen, dann laden Sie sich bitte schon heute unsere BKK Service-App herunter und melden Sie sich in der App oder unserer Online-Geschäftsstelle an. Die Registrierung ist kinderleicht. Weitere Informationen zu unseren digitalen Serviceangeboten sowie zur Anmeldung erhalten Sie auf unserer Seite „Digitale Serviceangebote“.
Alternative 2
Initiativregistrierung bietet ebenfalls Vorteile
Wenn Sie zum Start unserer Aktion unsere digitalen Serviceangebote noch nicht nutzen, werden wir Sie anschreiben. Wir bieten Ihnen dann die Möglichkeit, über eine Initiativregistrierung Ihr Lichtbild dennoch digital an uns zu senden. Damit profitieren Sie und selbstverständlich auch wir von den bereits beschriebenen Vorteilen eines unkomplizierten und kostengünstigen Verfahrens.
Die Initiativregistrierung in der BKK Service-App oder der Online Geschäftsstelle ist einfach und wird in unserem Anschreiben detailliert beschrieben. Über einen persönlichen Aktivierungscode können Sie sich mit wenigen Klicks registrieren und Ihr Bild hochladen. Wenn Sie unser digitales Serviceangebot überzeugt und Sie weiterhin unsere App oder die Online-Geschäftsstelle nutzen wollen, ist dies über die Initiativregistrierung ohne Weiteres möglich.
Alternative 3
Klassisch mit Rücksendebogen zum Einkleben eines Bilds
Wenn Sie sich in der digitalen Welt der Smartphones, Laptops und PCs nicht so wohlfühlen, haben wir selbstverständlich auch dafür eine Lösung. Sie können uns Ihr Lichtbild über einen Rückantwortbogen zukommen lassen. Sie erhalten diesen automatisch etwa drei Wochen nach dem unter Alternative 2 beschriebenen Anschreiben zugesandt und können dann Ihr Lichtbild an der dafür vorgesehenen Stelle aufkleben. Sobald Sie uns diesen zurücksenden, werden wir die Kartenherstellung für Sie beauftragen und Sie erhalten Ihre neue Gesundheitskarte.
So können Sie zu einem reibungslosen Ablauf der Aktion beitragen
Egal für welche der drei Alternativen Sie sich entscheiden …
Mit einer möglichst zeitnahen Rückmeldung helfen Sie uns, die Neuversorgung mit elektronischen Gesundheitskarten reibungslos und ohne allzu großen bürokratischen Aufwand durchzuführen. Wichtig ist auch, dass Sie uns ein aktuelles Bild zukommen lassen. Sollten Sie sich für eine digitale Rückmeldung entscheiden, bitten wir Sie, ausschließlich Ihr persönliches Bild über die Upload-Funktion hochzuladen. Sofern Familienangehörige ab 15 Jahre bei Ihnen mitversichert sind, ist es wichtig, dass diese sich selbst in der BKK Service-App oder der Online-Geschäftsstelle registrieren. Nur so ist gewährleistet, dass am Ende kein falsches Bild auf Ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt wird.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Informationen zur Gesundheitskarte
Sie haben Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte? Wir beantworten Ihnen diese gerne.
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Veröffentlicht am: 21.09.2021 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024
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