Die kleine Pflegereform - das steckt dahinter
Im Endspurt gerade noch geschafft
Vor der parlamentarischen Sommerpause und der Bundestagswahl Ende September hat die Regierung zwei wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung eingeführt: Zum einen werden mehr Weichen in Richtung Digitalisierung gestellt, zum anderen steigt die Vergütung für Pflegekräfte und die Leistungen für Pflegebedürftige werden verbessert.
Pflegeanwendungen werden digitaler
In naher Zukunft, so der Beschluss, soll es digitale Pflegeanwendungen nach dem Beispiel der Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen –DiGA) geben. Darin eingeschlossen sind Modellvorhaben, zur Erprobung der Telepflege. Auch soll digital besser beraten werden. Und sogar Pflegekurse, die in digitaler Form die persönliche Beratung und Betreuung ergänzen, werden möglich.
Wer soll das finanzieren?
Die Pflegeversicherung bekommt einen Zuschuss aus Steuermitteln in Höhe von einer Milliarde Euro. Ein Wermutstropfen: Ab 1. Januar 2022 erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 auf 0,35v.H. (Beitragssatz insgesamt 3,4v.H.). Das ergibt weitere 400 Millionen Euro Einnahmen.
Verbesserungen für Pflegekräfte
Ab 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Investiert wird auch in die Weiterbildung und in Maßnahmen zur Personalgewinnung.
Mehr Leistungen für Versicherte
Nach fünf Jahren werden ab 1. Januar 2022 erstmals wieder einzelne Leistungen erhöht bzw. Eigenanteile gesenkt:
- Die Pflegesachleistung steigt um 5 Prozent. Wie sich das im jeweiligen Pflegegrad auf den Höchstanspruch auf Sachleistungen auswirkt, zeigt Ihnen die untenstehende Tabelle.
- Das Budget für Kurzzeitpflege erhöht sich um 10 Prozent – von 1.612 auf 1.774 Euro jährlich.
- Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen werden beim selbst zu finanzierenden Eigenanteil entlastet. Dies ist nach Dauer gestaffelt – von 5 Prozent in den ersten 12 Monaten bis zu 70 Prozent nach drei Jahren. Die prozentuale Entlastung berechnet sich ausschließlich am Eigenanteil der Aufwendungen für die Pflege, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie ggf. Investitionskosten werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Beispiele in der untenstehenden Tabelle.
- Neu ist die Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu 10 Tage – sie greift nach vorangegangener Behandlung, wenn sonstige Leistungen, z.B. eine Kurzzeitpflege, (noch) nicht möglich sind.
Erhöhung der Pflegesachleistungen
Pflegegrad | Pflegesachleistungen bis 31.12.2021 | Pflegesachleistungen ab 01.01.2022 |
---|---|---|
2 | 689 € | 724 € |
3 | 1.298 € | 1.363 € |
4 | 1.612 € | 1.693 € |
5 | 1.995 € | 2.095 € |
Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege
Entlastung durch die Pflegereform im Monat* in Prozent | Entlastung durch die Pflegereform im Monat* in Euro | |
---|---|---|
ab dem 1. Monat | 5% | 45,55 € |
mit mehr als 12 Monaten | 25% | 227,75 € |
mit mehr als 24 Monaten | 45% | 409,95 € |
mit mehr als 36 Monaten | 70% | 637,70 € |
Veröffentlicht am: 21.09.2021 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024
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