Sozialversicherungswerte 2022
Kaum Veränderungen aufgrund rückläufiger Lohnentwicklung
Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden zum Jahreswechsel erneut angepasst. Grundlage dafür sind klar vorgegebene Bestimmungen zur Berechnung dieser Werte. In der Pflegeversicherung erhöht sich der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr auf 0,35 Prozent.
Für Sozialversicherungswerte wird die Lohnentwicklung maßgeblich sein
Für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung wird auf die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zurückgegriffen. Für die Sozialversicherungswerte 2022 ist die Lohnentwicklung im Jahr 2020 maßgeblich. Erstmals seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2007 musste vom Statistischen Bundesamt hierbei eine rückläufige Lohnentwicklung festgestellt werden. Dies ist maßgeblich auf die Corona-Pandemie und deren negative Auswirkungen wie Kurzarbeit und geringere Einmalzahlungen zurückzuführen.
Unter dem Strich gingen die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Bundesgebiet um 0,15 Prozent zurück. Betrachtet man die alten Bundesländer separat, muss sogar ein Rückgang um 0,34 Prozent einkalkuliert werden. Aufgrund der besonderen Regelungen zur Rundung, die ebenfalls vorgegeben sind, verändern sich die Sozialversicherungswerte im kommenden Jahr im Vergleich zum Vorjahr überwiegend nicht.
Wegen der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost steigen diese aber dennoch in den neuen Bundesländern. Wie sich die Rechengrößen voraussichtlich verändern werden, haben wir für Sie in bewährter Form tabellarisch zusammengestellt.
Bezugsgröße: Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird nach diesem Wert die Mindestgrundlage für die Beitragsberechnung freiwilliger Mitglieder festgelegt. Auch der Freibetrag von Betriebsrenten hängt von der Bezugsgröße ab.
Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert den Höchstbetrag, bis zu dem in den Sozialversicherungszweigen Beiträge erhoben werden. Der darüberhinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei.
Rechengrößen | 2021 | 2022 | ||
---|---|---|---|---|
West | Ost | West | Ost | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.290 Euro/Monat | 3.115 Euro/Monat | 3.290 Euro/Monat | 3.150 Euro/Monat |
Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung | 164,50 Euro/Monat | 155,75 Euro/Monat | 164,50 Euro/Monat | 157,50 Euro/Monat |
Bundeseinheitliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung | 64.350 Euro/Jahr | 64.350 Euro/Jahr | 64.350 Euro/Jahr | 64.350 Euro/Jahr |
Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung | 4.837,50 Euro/Monat | 4.837,50 Euro/Monat | 4.837,50 Euro/Monat | 4.837,50 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung | 7.100 Euro/Monat | 6.700 Euro/Monat | 7.050 Euro/Monat | 6.750 Euro/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 8.700 Euro/Monat | 8.250 Euro/Monat | 8.650 Euro/Monat | 8.350 Euro/Monat |
Beitragssätze | 2021 | 2022 |
---|---|---|
Krankenversicherung allgemein 1 | 14,60 % | 14,60 % |
Bundesdurchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1 | 1,30 % | 1,30 % |
Ihr Zusatzbeitrag bei der BKK Groz-Beckert 1 | 0,90 % | 0,90 % |
Pflegeversicherung 1 | 3,05 % | 3,05 % |
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose 2 | 0,25 % | 0,35 % |
Allgemeine Rentenversicherung 1 | 18,60 % | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung 1 | 2,40 % | 2,40 % |
Veröffentlicht am: 21.12.2021 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024
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