Reformen für eine verbesserte Versorgung

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Liste der fälligen Reformen im Gesundheitsbereich war selten so umfangreich wie zu Beginn des Jahres 2023. Da geht es beispielsweise um Langzeitschäden einer Corona-Infektion oder -Impfung. Einerseits warten Betroffene noch immer auf eine gute Therapie, andererseits ist eine schnellere Anerkennung von Impfschäden erforderlich.

Umfassende Reform für die Pflegeversicherung überfällig

Bei der Pflegeversicherung stehen nicht einzelne Maßnahmen im Vordergrund: Eine umfassende Reform ist hier längst überfällig. Leider wird diesem Anspruch auch das am 26. Mai 2023 im Bundestag beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) nicht vollständig gerecht. Wie auch in der Vergangenheit bleiben die beschlossenen Änderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie die Erweiterung, Zusammenfassung und Dynamisierung der Leistungen hinter dem Ziel einer großen Pflegereform zurück. Langfristig wird auch dieses Gesetz die vielen Herausforderungen leider nicht lösen können. Über die Veränderungen bei den Leistungen der Pflegeversicherung werden wir Sie mit der nächsten Ausgabe dieses Magazins im Herbst ausführlich informieren.

Beitragsanpassung in der Pflegeversicherung

Um die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und die Leistungsverbesserungen finanzieren zu können, wurde der Beitragssatz in der Pflegeversicherung bereits zum 1. Juli 2023 angehoben. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde der Zuschlag für Kinderlose erhöht, der Beitrag für Versicherte mit mehreren Kindern, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, vermindert. Da hierfür eine Anpassung der EDV-Systeme aller Beteiligten notwendig ist, wird die vollständige Umsetzung zeitverzögert stattfinden.

Mehr zum Beitragssatz der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023 erfahren in dieser Magazinausgabe.

Artikel „Beitrag in der Pflegeversicherung“ lesen

Mehr Freiheiten für Apotheken in Bezug auf Versorgung

Insbesondere durch die gehäuften Erkältungskrankheiten in den Wintermonaten (Stichwort RSV) kam es zu Lieferengpässen, vor allem bei patentfreien Arzneimitteln für Kinder. Das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) erhöht die Transparenz in der Versorgungskette, verpflichtet zur Lagerhaltung von Rabattarzneimitteln und räumt den Apotheken mehr Freiheiten bei der Versorgung mit Arzneimitteln ein. Langfristig muss dabei aber gewährleistet sein, dass alle Akteure des Systems, auch die Apotheken, dem Gebot der Wirtschaftlichkeit verpflichtet bleiben.

Einigkeit in Sachen Krankenhausreform

Über das Ziel der Krankenhausreform besteht weitgehend Einigkeit: Eine ortsnahe, qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung soll dauerhaft gesichert werden. Über die Grundstruktur der Reform haben der Bund und die Länder im Juni einen Konsens erzielt. Ein Gesetzesentwurf wurde vom Bundesgesundheitsministerium noch im Sommer in Aussicht gestellt. Entscheidend für den Erfolg der Krankenhausreform wird aber am Ende sein, dass die einzelnen Bundesländer unter Einbindung der kommunalen Verwaltungsebene in der Krankenhausplanung den Mut zu weitreichenden strukturellen Veränderungen aufbringen. So bleibt nur zu hoffen, dass alle Beteiligten stets die bestmögliche medizinische Versorgung der Versicherten im Blick haben.

Mit unseren Tipps zum Versicherungsschutz auf Reisen wünsche ich Ihnen gemeinsam mit dem Team der BKK einen schönen Urlaub mit viel Entspannung und wunderbaren Erlebnissen. Genießen Sie den Sommer.

Ihr
Ralf Hauer

Veröffentlicht am: 13.07.2023 - Zuletzt geändert am: 13.03.2024

Umfassende Betreuung ist mehr als nur Medizin.
Es geht auch darum, da zu sein.

Gesundheit in Ihrer Nähe

Für Sie haben wir immer ein offenes Ohr.

07431 89345 -0
Fax: 07431 89345 -99
info@bkk-gb.de

So finden Sie uns.

Unter dem Malesfelsen 72
72458 Albstadt 

Postanschrift: Postfach
10 00 27, 72421 Albstadt