Informationen zur Steuerbescheinigung
Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen
Steuerfreibetrag für die bewusst gesund Gesundheitsprämie in Höhe von 150 €
Steuerfreibeträge und Gesundheitsprämien: Wichtige Informationen
Gesundheitsbewusstes Verhalten und die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen wird von uns seit Jahren im Rahmen unserer bewusst gesund Gesundheitsprämie mit bis zu 80 € je Kalenderjahr belohnt.
Für alle Versicherten, die im Jahr 2023 eine Bonuszahlung von unter 150 € erhalten haben, erfolgt durch uns keine Meldung an das Finanzamt. Sie können also Ihre vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. Zu Bonuserstattungen von über 150 € kann es nur dann kommen, wenn mehrere Bonusjahre innerhalb eines Kalenderjahres zur Erstattung bei uns eingereicht wurden. Hier gilt das Zuflussprinzip, wonach die Erstattung dem Jahr zugeordnet wird, in dem die Auszahlung vorgenommen wurde. Versicherte, die diesen Betrag im Jahr 2023 überschritten haben, wurden von uns bereits über die Meldung beim Finanzamt informiert.
Veröffentlicht am: 21.05.2024 - Zuletzt geändert am: 24.05.2024
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