Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) – Ihre Vorteile und Funktionen

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist die digitale Version der traditionellen Papier-Patientenakte. In der ePA können alle wichtigen Informationen über Ihren Gesundheitszustand gesammelt werden. Sie dient der verbesserten Effizienz, Sicherheit und Qualität in der Gesundheitsversorgung.

Folgende Vorteile bietet die ePA

  • Zentraler Ablageort für Gesundheitsdaten – Alle relevanten Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, Impfungen oder Allergien, können zentral gespeichert werden.
  • Verbesserte Entscheidungen – Die von Ihnen steuerbaren Zugriffsrechte können Gesundheitsdienstleistern wie Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken ermöglichen, Informationen über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten. Dadurch wird eine ganzheitliche und koordinierte Gesundheitsversorgung möglich. Ärzte können beispielsweise durch den Überblick der medizinischen Vorgeschichte fundierte Behandlungsentscheidungen treffen, Doppeluntersuchungen und Fehler aufgrund unvollständiger Informationen vermeiden oder Diagnoseerstellung und Therapieplanung erleichtern.
  • Datenschutz – Zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten und Wahrung der Privatsphäre gehen mit der ePA strikte Zugriffskontrollen, Verschlüsselungstechnologien und strenge Datenschutzbestimmungen einher. 

Die elektronische Patientenakte entwickelt sich laufend weiter. Über unser Versichertenmagazin werden wir Sie über Neuigkeiten oder Änderungen informieren. Sicherlich haben Sie im Zusammenhang mit der ePA bereits den Begriff „Opt-Out“ gehört – lesen Sie im Folgenden, worum es sich dabei handelt.

Fragen und Antworten zu „Opt-Out“

Was ist das ePA-Opt-Out-Verfahren?

Das ePA-Opt-Out-Verfahren bezeichnet die automatische Anlage einer elektronischen Patientenakte für alle Versicherten der BKK nach dem 15.01.2025. Das Merkmal Opt-Out bedeutet, dass gegen die Anlage dieser ePA aktiv widersprochen werden muss, wenn sie nicht gewünscht wird. 

Wozu ist das gut?

Das Opt-Out-Verfahren ist auf die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit zurückzuführen. Damit soll der Zugang zur ePA vereinfacht werden. Die Anlage der ePA
werden wir Ihnen in diesem Zusammenhang abnehmen. 

Wann geht’s los?

Geplant ist die Umsetzung entsprechend des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) ab Januar 2025. Bis dahin handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, bei dem Sie selbst aktiv eine ePA einfordern und anlegen müssen.

Wenn ich keine ePA möchte, kann ich jetzt schon widersprechen?

Das Digital-Gesetz (DigiG) ist seit dem 26.03.2024 in Kraft. Durch das Inkrafttreten ist ein Widerspruch gegen die ePA zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Da eine ePA aber derzeit noch nicht ohne Ihre explizite Zustimmung angelegt wird ist ein solcher Widerspruch momentan weder notwendig und zielführend.

Was muss ich tun, wenn …

  • ich die ePA nutzen möchte?
  • ich die ePA nicht nutzen möchte?
  • ich nur einzelne Teile der ePA nutzen möchte?

Wir werden alle Versicherten in einem persönlichen Schreiben, voraussichtlich Ende Oktober/Anfang November ausführlich über die elektronische Patientenakte informieren. Das Schreiben enthält detaillierte Informationen über die ePA-Aktenanlage und wie Sie der ePA insgesamt oder auch nur einzelner Funktionen der ePA widersprechen können. Anschließend haben Sie sechs Wochen Zeit, der ePA oder einzelnen Funktionen der ePA zu widersprechen. Eine automatische Anlage der ePA durch uns ist vor Ablauf der Frist ausgeschlossen.

Veröffentlicht am: 22.05.2024 - Zuletzt geändert am: 24.05.2024

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