Ab 1. Januar 2021 kinderleicht: Ihr Wechsel zur BKK

Nach dem Jahreswechsel gilt ein neues Krankenkassenwahlrecht.

Durch eine kürzere Bindungsfrist und ein vereinfachtes Verfahren ist zukünftig ein Wechsel der Krankenkasse viel einfacher. Wie funktioniert das? Nach dem Jahreswechsel gilt ein neues Krankenkassenwahlrecht. Ab 1. Januar 2021 ist es deutlich einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Wir haben die neuen Regelungen für Sie zusammengefasst.

Krankenkassenwechsel bei bestehendem Versicherungsverhältnis

Wenn sich bei Ihnen nichts verändert hat und Sie bei bestehendem Versicherungsverhältnis die Krankenkasse wechseln möchten, teilen Sie dies zukünftig ganz einfach Ihrer neuen Krankenkasse mit.

Die Vorteile:

  • Eine Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.
  • Die bisherige Krankenkasse erhält von der neuen über ein elektronisches Meldeverfahren die Information, dass ein Krankenkassenwechsel stattfinden soll. Nach Prüfung bestätigt die bisherige Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen das Ende der Mitgliedschaft. Die Rückmeldung an die neue Krankenkasse hat die gleiche Funktion wie die bisherige Kündigungsbestätigung, die ab 1. Januar 2021 entfällt.
  • Der Arbeitgeber wird zukünftig nur noch formlos durch das Mitglied über den Krankenkassenwechsel informiert. Die Bestätigung der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse erfolgt elektronisch an den Arbeitgeber.
  • Die bisherige Bindungsfrist an die Krankenkasse wird von 18 Monaten auf 12 Monate verkürzt.
  • Das Sonderkündigungsrecht bei Veränderung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags bleibt bestehen.

Krankenkassenwechsel bei Veränderungen im Versicherungsverhältnis

Wenn sich ab dem 1. Januar 2021 eine Änderung im Versicherungsverhältnis ergibt, kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Eine Kündigung bei der alten Krankenkasse ist dann ebenfalls nicht mehr notwendig. Es reicht aus, bei der neuen Krankenkasse zu unterschreiben. Auch die Bindungsfrist entfällt.

Dies gilt insbesondere

  • bei jedem Arbeitgeberwechsel,
  • bei einem Wechsel von der Pflichtversicherung in ein anderes Versicherungsverhältnis,
  • beim Eintritt in die Familienversicherung.

Eine Kündigung ist ab dem 1. Januar 2021 nur noch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung notwendig.

Jetzt Mitglied werden, denn Qualität hat Bestand!

Sie haben Familienangehörige, die noch nicht von den Vorteilen unserer BKK profitieren oder sind selbst Mitglied einer anderen Krankenkasse? Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und wechseln Sie kinderleicht zur BKK Groz-Beckert.

Selbstverständlich beraten wir Sie sehr gerne individuell und umfassend über die Möglichkeiten eines Kassenwechsels sowie über unser Leistungsangebot und unseren besonderen Service. Denn auch wir möchten, dass Sie uns Ihre Gesundheit mit einem guten Gefühl anvertrauen.

Exklusiv für Sie

Die BKK Groz-Beckert ist eine traditionell unternehmensbezogene BKK. Deshalb können alle Mitarbeiter der Groz-Beckert KG, der Tochterunternehmen am Standort Albstadt sowie der Groz-Beckert Service GmbH und deren Ehepartner die BKK Groz-Beckert als Ihre Krankenkasse wählen.

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Irene Knobel

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Veröffentlicht am: 18.12.2020 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024

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