Christian Stuber
Mitgliederservice
Durch eine kürzere Bindungsfrist und ein vereinfachtes Verfahren ist zukünftig ein Wechsel der Krankenkasse viel einfacher. Wie funktioniert das? Nach dem Jahreswechsel gilt ein neues Krankenkassenwahlrecht. Ab 1. Januar 2021 ist es deutlich einfacher, die Krankenkasse zu wechseln. Wir haben die neuen Regelungen für Sie zusammengefasst.
Wenn sich bei Ihnen nichts verändert hat und Sie bei bestehendem Versicherungsverhältnis die Krankenkasse wechseln möchten, teilen Sie dies zukünftig ganz einfach Ihrer neuen Krankenkasse mit.
Wenn sich ab dem 1. Januar 2021 eine Änderung im Versicherungsverhältnis ergibt, kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Eine Kündigung bei der alten Krankenkasse ist dann ebenfalls nicht mehr notwendig. Es reicht aus, bei der neuen Krankenkasse zu unterschreiben. Auch die Bindungsfrist entfällt.
Eine Kündigung ist ab dem 1. Januar 2021 nur noch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung notwendig.
Sie haben Familienangehörige, die noch nicht von den Vorteilen unserer BKK profitieren oder sind selbst Mitglied einer anderen Krankenkasse? Dann nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und wechseln Sie kinderleicht zur BKK Groz-Beckert.
Selbstverständlich beraten wir Sie sehr gerne individuell und umfassend über die Möglichkeiten eines Kassenwechsels sowie über unser Leistungsangebot und unseren besonderen Service. Denn auch wir möchten, dass Sie uns Ihre Gesundheit mit einem guten Gefühl anvertrauen.
Die BKK Groz-Beckert ist eine traditionell unternehmensbezogene BKK. Deshalb können alle Mitarbeiter der Groz-Beckert KG, der Tochterunternehmen am Standort Albstadt sowie der Groz-Beckert Service GmbH und deren Ehepartner die BKK Groz-Beckert als Ihre Krankenkasse wählen.
Veröffentlicht am: 18.12.2020 - Zuletzt geändert am: 15.03.2024
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