Krankenversicherungsschutz im Ausland
Warum Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung brauchen
Endlich Urlaub! Die warme Jahreszeit sorgt bei einem Großteil aller Personen für gute Laune. Auch die Vorfreude auf den meist langersehnten Sommerurlaub steigt mit jedem Tag. Ob Meer, Berge, Städtetrip – jeder hat unterschiedliche Präferenzen, oftmals führt die Reise jedoch ins Ausland. Prüfen Sie unbedingt noch vor dem Urlaub im Ausland, ob Sie den richtigen Krankenversicherungsschutz im Gepäck haben. Das ist notwendig, da der Versicherungsschutz unserer BKK Groz-Beckert leider nicht überall greift.
EHIC und Auslandskrankenschein: Was Sie wissen müssen
Auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Unter Vorlage der EHIC erhalten Sie in allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie den Ländern Gibraltar, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz alle sofort notwendigen Leistungen im akuten Krankheitsfall. Darüber hinaus besteht auch mit den Staaten Bosnien-Herzegowina, der Türkei und Tunesien ein Sozialversicherungsabkommen. Für Reisen in Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen können registrierte Nutzer unserer Service-App oder Online-Geschäftsstelle jederzeit beantragen und direkt über ihr Postfach abrufen. Natürlich erhalten Sie den Auslandskrankenschein weiterhin auch per Post, melden Sie sich dazu gerne bei uns.
Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung
Egal, wohin Sie ins Ausland reisen, die Erfahrung zeigt, dass die EHIC oder ein Auslandskrankenschein leider nicht immer angenommen werden. In diesem Fall erfolgt die Behandlung in der Regel nur gegen Bargeld. Die verauslagten Kosten können wir Ihnen dann zwar unter Vorlage von Rezept-, Rechnungs- und Zahlungsbelegen ersetzen, allerdings ist die Erstattung auf die bei uns üblichen Kostensätze begrenzt. Oft verlangen die Leistungserbringer im Ausland aber weit höhere Sätze. Bei Reisen in alle bislang nicht genannten Länder bestehen für in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen keine Abkommen für eine medizinische Behandlung im Notfall. Eine Erstattung der Krankheitskosten dürfen wir dann leider nicht vornehmen. Aufwendungen eines Rücktransports nach Deutschland können wir im Erkrankungsfall auch bei Reisen innerhalb der EU oder der Abkommensstaaten in gar keinem Fall bezahlen. Stellen Sie also bei Reisen ins Ausland über eine private Auslandsreisekrankenversicherung sicher, dass im Krankheitsfall, bei medizinischer Versorgung sowie für Rücktransporte nach Deutschland keine zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen.
Unser Kooperationspartner Barmenia hält das passende Angebot für Sie bereit
Schnell und unkompliziert bietet die Auslandsreiseversicherung der Barmenia einen umfassenden Versicherungsschutz für Reisen außerhalb von Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb eines Jahres für beliebig viele Auslandsreisen bis zur Dauer von 6 Wochen.
Veröffentlicht am: 08.07.2024 - Zuletzt geändert am: 19.07.2024
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